REGELMÄSSIGE PRÜFUNG

Alle PSA (Persönliche Schutzausrüstungen) der Kategorie 3 (tödliche und arbeitsunfähigkeitsauslösende Risiken) müssen mindestens alle 12 Monate überprüft werden (gemäß Dekret vom 19/03/93 und Art. R.233-42-2 des Arbeitsgesetzes).

Eine solche Prüfung muss von einer „kompetenten“ Person und in strikter Übereinstimmung mit den Verfahren der periodischen Prüfung des Herstellers ausgeführt werden.

Der Begriff „befähigte Person“ bedeutet, dass das Prüfverfahren allein, das in der Gebrauchsanweisung der PSA enthalten ist, so noch nicht ausreichend ist.

Eine sachkundige Person ist definiert als Person mit „Kenntnis der anwendbaren Anforderungen für die wiederkehrende Prüfung und der Empfehlungen und Anweisungen des Herstellers, die für das zu prüfende Bauteil, Teilsystem oder System gelten“ und „muss über die erforderlichen Fähigkeiten und Mittel verfügen, insbesondere bei komplexen Produkten, für die der Hersteller eine spezielle Ausbildung festlegen kann“ (EN365§3).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber auch mit Sanktionen belegt werden kann, wenn es objektiv schwierig ist, mit Sicherheit festzustellen, ob die von ihm als „kompetent“ ausgewählte Person oder Organisation über ausreichende Kenntnisse verfügt.

In Anbetracht der rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Verantwortung des Betriebsleiters und der Sanktionen, der ihm gebotenen Möglichkeit, qualifizierte Personen aus dem Betrieb mit den Prüfungen zu betrauen, stellt die Übertragung der Tätigkeiten der wiederkehrenden Prüfungen an den Hersteller oder an eine vom Hersteller autorisierte Stelle* somit die beste Option zum Schutz sowohl des Betriebsleiters als auch der Nutzer der Geräte dar.

Deshalb bieten wir Ihnen als Hersteller und einzige kompetente Organisation mit klarer gesetzlicher Zuständigkeit an, diesen Service jedes Jahr einige Wochen vor dem Jahrestag bei Ihnen durchzuführen, damit Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen können und diesen nachkommen.. Sie erhalten von uns einen Bericht über die durchgeführte Maßnahme, der in Ihr Sicherheitsregister eingebunden wird.

Innerhalb weniger Stunden ist Ihre PSA dann wieder einsatzbereit.

Da wir unser Kerngeschäft stets im Auge behalten, teilen wir mit Ihnen alle Informationen, die für Sie von Interesse sein könnten (Vorschriften, Neuigkeiten …) auf unserer Website und in unseren sozialen Netzwerken.

WIR BLEIBEN VERNETZT!

Folgen Sie unseren Neuigkeiten

Finden Sie uns in unseren Netzwerken